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Reform der Grundsteuer

Mit dem Versand soll über die anstehende Reform der Grundsteuer in einem Hinweisblatt zu den Bescheiden informiert werden.

Aufgrund der Grundsteuerreform kommt es derzeit zu vielen telefonischen Nachfragen im Steueramt.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und etwas Geduld.
Sie können uns auch gerne eine E-Mail schicken. Bitte verwenden Sie hierzu die auf dem Bescheid ausgewiesene E-Mailadresse.

Die Jahresbescheide 2022 wurden aber noch nach den derzeit geltenden bundesgesetzlichen Grundlagen erlassen. Diese Regelungen gelten dann auch noch für die Berechnung der Grundsteuer in den Jahren 2023 und 2024. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.

Wie hoch die tatsächliche Grundsteuerbelastung dann für jeden Eigentürmer wird, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch gar nicht berechnen. Die „neuen“ Steuerhebesätze werden schlussendlich mit Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 – vermutlich im Jahr 2024 durch den Gemeinderat festgelegt.

Information zum weiteren Verfahren
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung beruhte noch auf veralteten Wertverhältnissen.
Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird somit landesspezifisch geregelt.
Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.
Allerdings wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt.
Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben.


Das neue Verfahren sieht folgende Schritte vor:
1. Durch das Finanzamt: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert= Grundsteuerwert
Auf die Bebauung kommt es nicht an.
2. Durch das Finanzamt: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl =Grundsteuermessbetrag
Um die Grundsteuerwerte an die Verhältnisse anzupassen wurde die neue Steuermesszahl auf 1,3 Promille herabgesetzt.
Der größte Teil des gestiegenen Wertes wird durch die Absenkung der Steuermesszahl bereits ausgeglichen. Hierdurch soll verhindert werden, dass es zu einer Mehrbelastung durch die Grundsteuerreform kommt.
Beispielsweise wird auch das Grundbedürfnis „Wohnen“ bei der Berechnung berücksichtigt und deshalb die Steuermesszahl bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken um 30 Prozent reduziert.
3. Durch die Gemeinde: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag
Wie hoch die Grundsteuerbelastung wird, entscheiden die Kommunen vor Ort. Die Kommune legt den sogenannten Hebesatz fest. Sie werden im Amtsblatt oder auf der Internetseite der jeweiligen Kommune veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform
Die Finanzämter haben auf den Stichtag 1. Januar 2022 die Grundsteuerwerte neu bewertet und anschließend alle 7 Jahre erneut. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg wird im Laufe des Jahres 2022 die Eigentümerinnen und Eigentümer auffordern, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen benötigt man hierzu lediglich den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße.
Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos auf der Internetseite der entsprechenden Kommune oder im digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW) recherchieren. Bezüglich der Grundstücksgröße oder des Miteigentumsanteils sollten Sie eigene Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug verwenden. Als Unterstützung zur Erstellung der Steuererklärung wird es zudem eine entsprechende Ausfüllanleitung geben.

Vertiefende Informationen


Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass sich auf der Seite www.grundsteuer-bw.de Ausfüllhilfen, Videoclips etc. zu der Erklärungsabgabe finden und diese laufend aktualisiert werden.

Das Erklärungsvideo kann auch direkt hier abgerufen werden:

Um das Video zu sehen, musst du auf das Bild klicken. Dadurch werden Informationen an Youtube übermittelt und unter Umständen dort gespeichert.
Bitte beachte unsere Hinweise und Informationen zum Datenschutz.

https://www.youtube.com/watch?v=itXOfa_asnA


Boris-BW
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Bodenrichtwerte der Gemeinden
https://www.gutachterausschuss-enzkreis.de/service/bodenrichtwerte-gemeinden.php

Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis

Pressemitteilung vom 11.11.2022

Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 für die neue Grundsteuer 2025
Der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis hat für 26 Städte und Gemeinden im Enzkreis die Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 für die neue Grundsteuer ab 2025 ermittelt. In „BORIS-BW“, dem landeseinheitlichen Bodenrichtwertinformationssystem, sind über 1200 Bodenrichtwertzonen mit den entsprechenden Bodenrichtwerten veröffentlicht. Seit 1. Juli können die Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte abrufen. Sie werden über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de kostenfrei bereitgestellt. In der dort verlinkten Übersichtskarte können die Grundstücke über die Adresse, bzw. über die Angabe von Ort, Gemarkung und Flurstücksnummer aufgerufen werden. Bodenrichtwerte und Flächenangaben werden angezeigt und können über ein PDF-Dokument ausgedruckt werden. Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten und zum Gutachterausschuss unter: www.gutachterausschuss-enzkreis.de bzw. zur neuen Grundsteuer unter: www.grundsteuer-bw.de.

Internetpräsenz Grundsteuer-BW
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu

FAQ zur Grundsteuerreform
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/

Rechtsgrundlage
Grundsteuer-Reformgesetz
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-02-Grundsteuer-Reformgesetz-GrStRG/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf

Landesgrundsteuergesetz
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrStG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/ls20180410_1bvl001114.html

Grundsteuer Pressemitteilung vom 05.10.2022 
Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung