Denkmalschutz

Die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Mühlacker ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Denkmalschutz für die Stadt Mühlacker, die Stadtteile und die Gemeinde Ötisheim. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um den Denkmalschutz zur Verfügung.

Die rechtlichen Grundlagen von Denkmalschutz und Denkmalpflege können Sie hier einsehen:

Denkmalpflege Baden-Württemberg: Gesetzliche Grundlagen


Kulturdenkmale I Denkmalpflege

Kulturdenkmale sind Objekte, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Darunter fallen vor allem:

  • Baudenkmale (z.B. historisch aussagekräftige Gebäude verschiedener Bauepochen, Kirchen, Schlösser, Burgen, historische Gärten)
  • Bewegliche Kulturdenkmale (z.B. Gemälde, Skulpturen, Grabsteine, Möbelstücke, Sammlungen)
  • Bodendenkmale (z.B. Gräber, Keramiken, Münzen, Siedlungsreste, Grabhügel)

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
2. Stock, Zimmer 224
07041 876-270
07041 876-257

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Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr
Zur Fachberatung bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung.

Kulturdenkmale werden in Denkmallisten erfasst. Aber auch nicht erfasste Objekte können Kulturdenkmale sein, wenn sie die oben aufgeführten gesetzlichen Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllen.

Kulturdenkmale tragen nicht nur zum attraktiven Erscheinungsbild einer Stadt bei. Sie legen auch ein beredtes Zeugnis ab von der geschichtlichen Entwicklung ihres Gemeinwesens, das heißt, sie zeigen die Vergangenheit so deutlich, dass sie quasi „für sich selbst sprechen“. Sie vermitteln nicht nur Geschichte – sie sind Teil der Geschichte und ermöglichen es, Geschichte anzufassen.

Die Denkmalpflege sichert Denkmale als Zeugnisse vergangener Zeiten und Kulturen möglichst unverfälscht in ihrer vorhandenen Substanz, damit sie an nachfolgende Generationen als "echtes" Kulturerbe weitergegeben werden können. Die Denkmalschutzbehörden pflegen die Kulturdenkmale, überwachen deren Zustand und schützen sie vor Gefahren. Dabei geht es nicht darum, die Denkmale in Museen umzuwandeln. Vielmehr sollen sie möglichst in ihrem Umfeld erhalten und genutzt werden. Das gilt nicht nur für Kirchen, Klöster und Schlösser, sondern vor allem für Wohnhäuser, Bauernhöfe, Handwerksgebäude, Industrieanlagen und militärische Liegenschaften.

Die Stadt Mühlacker als untere Denkmalschutzbehörde ist zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes nach außen und erster Ansprechpartner für Denkmaleigentümer. Wir erteilen denkmalschutzrechtliche Genehmigungen. Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft ist die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Mühlacker auch für die Denkmale in Ötisheim mit Schönenberg und Corres zuständig.

Allgemeine Informationen zur Denkmalpflege in Baden-Württemberg erhalten Sie unter:
https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege


Tag des offenen Denkmals

Jedes Jahr am zweiten Sonntag im September öffnen in ganz Deutschland durchschnittlich 7.500, auch sonst verschlossene, historische Stätten ihre Türen und Tore kostenfrei und begeistern rund vier Millionen BesucherInnen. Die landesweite Eröffnung zum Tag des offenen Denkmals findet in Baden-Württemberg seit 2014 bereits am Vorabend zum eigentlichen Tag des offenen Denkmals statt und mündet in die Nacht des offenen Denkmals.

Denkmalpflege Baden-Württemberg: Tag und Nacht des offenen Denkmals

Tag des offenen Denkmals® | Deutsche Stiftung Denkmalschutz


Denkmalschutzpreis

Informationen des Schwäbischen Heimatbundes finden Sie hier.