Laufende Planungsverfahren
Wie können Sie sich beteiligen?
Bebauungspläne werden i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind.
Das zweistufige Regelverfahren beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Entwurfsoffenlage. Wird der Entwurf nach Durchführung der Offenlage nochmals geändert ist diese erneut durchzuführen. Im Rahmen der beiden Beteiligungen besteht die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen.
Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird bzw. wann die Beteiligung zu Bebauungsplanverfahren erfolgt, erfahren Sie in den amtlichen Bekanntmachungen des Mühlacker Tagblatts.
Die Offenlage der Bebauungsplanentwürfe erfolgt - soweit sich aus der öffentlichen Bekanntmachung nichts anderes ergibt - zum einen durch Planaushang im Foyer im 2. OG des Rathauses der Stadt Mühlacker und zum anderen hier:
Kontakt
Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt
Rathaus Kelterplatz 7
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Raum 240
Frau Siegmund
07041 876-259
Raum 238
Herr Walburg
07041 876-256
Raum 239
Frau Kretz
07041 876-254
Raum 239
Herr Körner
07041 876-258
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Öffentlichkeitsbeteiligung in laufenden Bebauungsplanverfahren – nehmen Sie Stellung
Derzeit findet keine Bebauungsplan-Offenlage statt.

