Laufende Planungsverfahren

Wie können Sie sich beteiligen?

Bebauungspläne werden i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind. 

Das zweistufige Regelverfahren beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Entwurfsoffenlage. Wird der Entwurf nach Durchführung der Offenlage nochmals geändert ist diese erneut durchzuführen. Im Rahmen der beiden Beteiligungen besteht die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. 

Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird bzw. wann die Beteiligung zu Bebauungsplanverfahren erfolgt, erfahren Sie in den amtlichen Bekanntmachungen des Mühlacker Tagblatts. 

Die Offenlage der Bebauungsplanentwürfe erfolgt - soweit sich aus der öffentlichen Bekanntmachung nichts anderes ergibt - zum einen durch Planaushang im Foyer im 2. OG des Rathauses der Stadt Mühlacker und zum anderen hier:


Kontakt

Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt
Rathaus Kelterplatz 7
stdtplnngstdt-mhlckrd 

Raum 240
Frau Siegmund
07041 876-259

Raum 238
Herr Walburg
07041 876-256

Raum 239
Frau Kretz
07041 876-254

Raum 239
Herr Körner
07041 876-258

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr

Öffentlichkeitsbeteiligung in laufenden Bebauungsplanverfahren – nehmen Sie Stellung

Derzeit findet keine Bebauungsplan-Offenlage statt.