Eine Stadt ohne Bäume? Für viele Menschen ist das nicht vorstellbar. Bäume in Städten erfüllen wertvolle Aufgaben und verbessern damit das Klima und Wohlbefinden der Bewohner. Neben Co2 Bindung, Sauerstoffproduktion und Verschattung bieten sie auch Lebensraum für Insekten, Säugetiere und Vögel und dienen damit der Vernetzung von Biotopen. Ein Baum in der Stadt steht jedoch auch vor vielen Herausforderungen die ihm das Leben im urbanen Raum erschweren.
Der folgende Leitfaden zu Bäumen im Stadtgebiet Mühlacker soll interessierte Leserinnen und Leser über die Aufgaben, Funktionen und Herausforderungen informieren, aber auch als Naschlagewerk und Informationsquelle dienen. Nähere Informationen finden Sie unter den Kapiteln Funktionen und Aufgaben, Probleme und Herausforderungen, Baumkontrolle, Baumpflege und Steckbrief: Wald in Mühlacker.
Im Anschluss finden Sie noch weitere Informationen zu Baumkrankheiten und Schädlingen sowie eine FAQ, in der auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit Bäumen in der Stadt Mühlacker eingegangen wird.
Kontakt:
Bei Fragen zum Thema können Sie sich jederzeit an das Umwelt- und Tiefbauamt wenden, die sich um die städtischen Bäume in Mühlacker kümmern.
Ansprechpartner: Phillipp Goike
Zimmer 204
Tel.: 07041 876-287
E-Mail: Amt66stdt-mhlckrd
Bereits bei den Germanen kennzeichneten große Bäume den Thingplatz, ein Ort an dem Volks- und Gerichtsversammlungen abgehalten wurden. Auch im weiteren Verlauf der Geschichte wurden Siedlungen und Städte um markante Bäume herum gegründet. Im Mittelalter wurde unter Gerichtsbäumen Recht gesprochen und vollstreckt. Bäume dienten seit jeher als Orientierungshilfe oder der Kennzeichnung von Grenzverläufen.
In der modernen Zeit werden diese Aufgaben auf andere Art und Weise gelöst, Bäume in Städten sind jedoch geblieben und wichtiger denn je zuvor. Der „moderne“ Stadtbaum ist ein wertvoller Bestandteil im Kampf gegen die Klimatischen Veränderungen und macht Städte lebenswerter.
Bäume verbessern die städtische Luft. Sie produzieren durch Fotosynthese aus Kohlendioxid Sauerstoff, verdunsten Wasser, kühlen damit die Umgebung und spenden durch ihr Blätterdach an heißen Tagen Schatten. Große Laubbäume können an heißen Sommertagen bis zu 400 Liter Wasser verdunsten und bereits 15 m Kronendurchmesser können eine Fläche von 160 Quadratmetern beschatten. Damit kann die Temperatur unter einem ausgewachsenen Stadtbaum bis zu 8°C kühler sein. Nebenbei filtern Sie Fein- und Grobstäube aus der Luft und binden somit gesundheitsschädliche Stoffe.
Bäume können die Lärmbelastung in Städten verringern. Die schalldämmende Wirkung von Bäumen ist einfach erklärt: Die Pflanzen stellen durch ihre Äste und Blätter ein physisches Hindernis für Schallwellen dar. Der Schall kann diese zwar durchdringen, büßt aber an Stärke ein und wird teilweise zurückgeworfen.
Bäume sind Lebensraum, sie bieten durch ihre unterschiedlichen Strukturen eine Vielzahl von Lebewesen Nahrung, Schutz und Unterschlupf. Auf einer Eiche zum Beispiel können über 1.300 Insektenarten gleichzeitig leben. Insektenfressende Vögel ernähren sich von diesen und bauen ihre Nester und Brutstätten in der Krone des Baumes. Säugetiere wie Siebenschläfer, Eichhörnchen oder Fledermäuse bewohnen Baumhöhlen oder überwintern in diesen. Die Früchte von Bäumen sind eine wichtige und wertvolle Nahrungsquelle für Mensch und Tier.
Bäume gliedern Räume und verknüpfen die schnelllebige Stadt mit der Natur. Sie verschönern das Stadtbild. Naturnähe und Grünflächen haben für Wohnungssuchende einen hohen Stellenwert und belegen bei Umfragen zu Motiven bei der Wohnungswahl häufig den ersten Platz. Auch der Immobilienwerte kann durch attraktive Baumbestände und Grünflächen in der unmittelbaren Nähe steigen
All diese Aufgaben können die Bäume nur erfüllen, wenn sie vital sind und wachsen können. Durch den unnatürlichen Standort in der Stadt stehen sie aber im Laufe ihres Lebens vor vielen Problemen und Herausforderungen.
Ein Stadtbaum hat kein einfaches Leben. Auch ohne den weiter voranschreitenden Klimawandel herrschen im urbanen Raum schlechte Lebensbedingungen. Die Böden sind stark verdichtet, Versorgungsleitungen, der Unterbau von Straßen und Gehwegen nehmen dem Baum viel Platz weg den er eigentlich für die Entfaltung seiner Wurzeln benötigt. Zu klein bemessene Baumscheiben und die Versiegelung der umliegenden Flächen sorgen dafür, dass der Baum nicht ausreichend mir Wasser versorgt wird. Auch Baumwurzeln benötigen Sauerstoff um zu wachsen und Nährstoffe aufzunehmen. All diese Faktoren führen dazu, dass Bäume in der Stadt weniger vital sind und sich schlechter gegen Schädlinge oder Krankheiten wehren können.
Die heimischen Baumarten wie Buche, Ahorn und Linde sind von diesen Veränderungen besonders betroffen aber auch Baumarten aus dem mediterranen Raum wie zum Beispiel die Platane oder Kastanien leiden zunehmend unter diesen Stressfaktoren.
Um eine Gefährdung Dritter durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume auszuschließen sind daher regelmäßige Baumkontrollen nötig, bei denen der verkehrssichere Zustand des Baumes durch Experten beurteilt wird.
Die Baumkontrolle ist eine Sichtkontrolle vom Boden aus und Teil der Verkehrssicherungspflicht. Sie dient der Abwehr von Gefahrenquellen deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den § 823 ff. BGB führen kann.
Jeder Baumeigentümer, egal ob privat oder öffentlich, muss dafür Sorge tragen, dass durch sein Eigentum keine Gefährdung Dritter entsteht. Die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen ist kein fest geschriebenes Gesetz, sie ergibt sich aus der Rechtsprechung.
Grundsätzlich ist in erster Linie der Grundstücksbesitzer für seine Bäume verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht kann jedoch auch auf Mieter und Pächter übertragen werden. Der Verkehrssicherungspflichtige ist nicht verpflichtet, sich gegen jegliche möglichen Schäden abzusichern, es müssen jedoch Vorkehrungen gegen Gefahren getroffen werden, die bei einer normalen Nutzung eintreten können.
Gefahren können z.B. schräg stehende Bäume, abgeknickte oder überhängende Zweige und Äste aber auch Pilzbefall und Krankheiten sein, die den Baum schwächen und seine Stand- und Bruchsicherheit gefährden.
Der Baumbesitzer hat mehrere Möglichkeiten dieser Verkehrssicherungspflicht nachzukommen:
Der Zustand von Bäumen sollte regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden um im Zweifel vor Gericht belegen zu können, dass sich der Baum bei eingetretenen Schäden in einem verkehrssichern Zustand befunden hat.
Wer die Baumkontrolle nicht selbstständig durchführen kann sollte sich im Zweifel durch Fachleute wie Baumpfleger, Forstwirte oder Gärtner beraten lassen. Die Sichtkontrolle eines einzelnen Baumes ist in der Regel nicht teuer und lohnt sich spätesten bei einem eingetretenen Schaden.
Die Rechtlichen Grundlagen und Anforderungen für die Baumkontrolle sind in den Baumkontrollrichtlinien und in den Baumuntersuchungsrichtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) festgeschrieben und werden regelmäßig durch Rechtsprechungen bestätigt.
Für die Kontrolle der ca. 6.000 städtischen Bäume ist eine externe Fachfirma beauftragt. Die Bäume sind in einem digitalen Baumkataster erfasst, welches die Kontrollen und Dokumentation übersichtlich gestaltet.
Bei der Erfassung und Erstkontrolle der Bäume bekommt jeder Baum einen eigenen „Namen“ der sich aus einen Alphanummerischen Code zusammensetzt und auf den Plaketten an den Bäumen sichtbar ist. Der Standort der Bäume wird über GPS Koordinaten im Baumkataster gespeichert, somit ist zu jeder Zeit klar definiert wo welchen Baum steht und wie oft er kontrolliert wurde. Auch die Maßnahmen die bereits an dem Baum durchgeführt wurden sind in dieser Datenbank gespeichert.
Bei der Erstkontrolle wird in Abhängigkeit von Zustand, Alter, Vitalität und der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs festgelegt, in welchen Abständen der Baum zu kontrollieren ist. Bäume an viel begangenen Wegen oder im Bereich von Straßen, Spielplätzen und Schulen müssen öfter kontrolliert werden als Bäume in der freien Landschaft, Parkanlagen oder entlang von Gewässern. Die Baumkontrolleure legen fest ob der Baum verkehrssicher ist oder die Verkehrssicherheit durch Maßnahmen wie z.B. Totholzentfernung oder dem Einbau von Kronensicherungssystemen wiederhergestellt werden kann.
Wenn der Zustand des Baumes vom Boden nicht abschließend eingeschätzt werden kann oder wenn z.B. durch Höhlungen oder Faulstellen am Baum Zweifel über den verkehrssicheren Zustand zurückbleiben, sind weitere Baumuntersuchungen mit einer Hebebühne oder in Seilklettertechnik (SKT) notwendig. Auch weitere technische Untersuchungen wie Zugversuche, Bohrwiederstandmessungen und Schalltomographien können für eine abschließende Beurteilung notwendig sein
Die Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands und die Erledigung der von den Kontrolleurinnen und Kontrolleuren festgelegten Maßnahmen sind Teile der Baumpflege.
Der Begriff Baumpflege beinhaltet alle Maßnahmen die an einem Baum oder in seinem direkten Umfeld durchgeführt werden und das Ziel haben, den Baum in seiner ökologischen, funktionalen und ästhetischen Rolle so lange wie möglich am Standort zu erhalten. Durch rechtzeitige und gezielte Eingriffe werden Fehlentwicklungen an Bäumen korrigiert oder der verkehrssichere Zustand eines Baumes wird wiederhergestellt.
Zentrale Regelwerke wie die ZTV-Baumpflege oder die Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil I und II der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) oder die DIN 18920 (Schutz von Bäumen auf Baustellen) Standardisieren den rücksichtsvollen Umgang und den Schutz der Bäume und legen Wert auf eine fachgerechte, nachhaltige, ökologische und wissenschaftlich fundierte Baumpflege.
Gesunde Bäume sind weniger anfällig für Schäden durch Stürme, Krankheit oder Schädlinge. Baumpflege beginnt mit der Pflanzung eines Baumes und endet erst mit der Fällung. Sie begleitet einen Baum also sein ganzes Leben und fördert seine Entwicklung anstatt ihr zu schädigen.
In der ZTV-Baumpflege sind die Maßnahmen wie folgt definiert:
Pflanz- und Erziehungsschnitte an den Wurzeln und der Krone sollen dem Baum einen guten Start am zukünftigen Standort ermöglichen und Fehlentwicklungen aus den Baumschulen möglichst frühzeitig beheben.
Damit der Baum am Anfang gestützt wird und sich die Wurzeln entwickeln können werden Bäume in den ersten 4-5 Jahren an einen Dreibock oder Schrägpfahl angebunden und regelmäßig mit Wasser und Nährstoffen versorgt. Auch das weiß Streichen oder Ummanteln der Baumstämme mit Schilfmatten zur Verringerung von Frost- und Hitzeschäden schützt die jungen und empfindlichen Bäume.
Im weiteren Verlauf der Jungbauerziehung kommen vor allem Erziehungsschnitte zum Einsatz, die das Wachstum des Baumes in die richtige Richtung lenken.
Diese Schnittmaßnahmen dürfen das ganze Jahr über an Bäumen durchgeführt werden und beschreiben kleinere Eingriffe, bei denen Totholz entfernt wird, Fehlstellungen korrigiert werden oder bei sich aneinander reibenden Ästen einer der beiden Äste entfernt wird. Auch die Entfernung von Ästen, die in den Verkehrsbereich hineinwachsen und den „lichten Raum“ unter den Bäumen behindern ist ganzjährig zulässig. Der lichte Raum unter einem Baum ist fest definiert und muss bei Geh- und Radwegen mindesten 2,50 m und bei Straßen mindesten 4,50 m betragen.
Zu den schonenden Maßnahmen gehört auch der Einbau von Kronensicherungssystemen oder Stützen, die Bruchgefährdete Kronenteile und Äste abstützen und einen unkontrolliertes herabfallen verhindern.
Schnittmaßnahmen, die über die schonenden Pflegeschnitte hinausgehen, z.B. Einkürzungen der Krone oder von Kronenteilen sind in der ZTV-Baumpflege als stark eingreifende Schnittmaßnahmen definiert. Sie greifen zum Teil sehr stark in die Baumphysiologie ein und können den natürlichen Habitus und die Funktion des Baumes verändern. Aus diesem Grund sind diese Maßnahmen zwischen Anfang März und Ende September verboten.
Auch die Nachbehandlung von Bäumen mit Ständerbildung z.B. der Rückschnitt von Kopfplatanen in der Bahnhofstraße in Mühlacker sind nur im gesetzlich festgelegtem Zeitraum von Oktober bis Februar zulässig.
Der Zeitraum für den Rückschnitt von Bäumen ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.
Sicherungsschnitte, z.B. nach einem Sturm oder Unwetter können jedoch ganzjährig durchgeführt werden. Im Zweifel können Sie sich von der unteren Naturschutzbehörde des Enzkreises, dem Umwelt- und Tiefbauamt der Stadt Mühlacker oder von Fachleute wie Baumpflegern, Forstwirten und Gärten beraten lassen.
Wenn der verkehrssichere Zustand eines Baumes nicht wiederhergestellt werden kann oder der Baum durch Krankheiten und Schädlinge bereits zu geschwächt ist, bleibt oftmals nur noch die Fällung des betroffenen Baumes übrig. Wenn am gleichen Standort ein neuer Baum gepflanzt werden soll müssen zudem die Wurzeln entfernt werden, damit der neue Baum ausreichend Platz für sein Wachstum hat.
Die Baumfällung kann, je nach Standort des Baumes, vom Boden oder von oben erfolgen. Bei einer Fällung vom Boden wird mittels Fallkerb die Richtung vorgegeben in die der Baum fällt. Der Baum wird anschließend mit Keilen in die gewünschte Richtung gebracht und fällt am Stück zu Boden.
Bei einer Fällung von oben werden mit einer Hubarbeitsbühne oder in Seilklettertechnik (SKT) Teile des Baumes abgesägt und abgeworfen bzw. mit einer Seilführung kontrolliert zu Boden gebracht.
Auch Maschinen wir Bagger, Kräne, Seilwinden oder sogar Hubschrauber können für die Fällung und anschließende Bergung der Bäume nötig sein.
Die wichtigstens Infos rund um den Stadtwald in Mühlacker:
Kontakt bei Fragen zum Stadtwald:
Maximilian Rapp
Förster
Tel.: 0175/2232375
E-Mail: mxmlnrppnzkrsd
Jede Baumfällung ist eine Einzelfallentscheidung und wird im Vorfeld sorgfältig überprüft. Das wichtigste Kriterium ist die Verkehrssicherheit des Baumes. Sobald ein Baum ein Sicherheitsrisiko darstellt und dieses Risiko nicht durch baumpflegerische Maßnahmen beseitigt werden kann, muss der Baum gefällt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Baum auf Grund seines Alters abstirbt oder durch Krankheitsbefall geschwächt ist.
Bei manchen Baumkrankheiten kann es vorkommen, dass der Baum von außen noch gesund und vital aussieht, im Inneren aber bereits hohl oder abgestorben ist. Der Baum kann sich dann zwar noch versorgen, ist aber nach den Kriterien der Baumkontrollrichtlinien nicht mehr als verkehrssicher eingestuft. Der Brandkrustenpilz befällt beispielsweise den Stammfußbereich. Dieser kann zersetzt und morsch sein obwohl der Baum augenscheinlich gesund aussieht. Nur speziell ausgebildete und fachkundige Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure können solche Schäden erkennen und die erforderlichen Maßnahmen anordnen.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt im § 39 Absatz 5 den Schnittzeitpunkt für Gehölze. Es ist demnach verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September Gehölze zu schneiden oder zu fällen, abzuschneiden, auf den Stock zu setzten oder zu beseitigen sofern es sich nicht um Bäume im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen oder Gärtnerisch genutzten Grundflächen handelt. Als gärtnerisch genutzte Grundfläche zählen alle privaten Gartenanlagen, Parkanlagen, Sportanlagen und Friedhöfe im innerstädtischen Bereich. Der spezielle Artenschutz steht immer an oberster Stelle. Das bedeutet, dass man auch im Winter nicht automatisch einen Baum fällen darf, wenn z.B. Fledermäuse in einem Baum überwintern oder sich ein bewohntes Nest am Baum befindet. Weitere Auskünfte zum Thema Naturschutz gibt die untere Naturschutzbehörde des Enzkreises.
Schonende Form- und Pflegeschnitte, z.B. der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses bei Hecken, dürfen Ganzjährig durchgeführt werden, jedoch ist auch hierbei auf brütende oder nistende Vögel Rücksicht zu nehmen und die Arbeiten sind ggf. nach der Brut auszuführen.
Auch Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Art und Weise oder zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden können sind von diesem Verbot ausgenommen. Ein öffentliches Interesse ist beispielsweise die Verkehrssicherheit auf öffentlich genutzten Flächen. Die Stadt darf also das ganze Jahr über Schnitt- und Fällarbeiten durchführen um z.B. die Verkehrssicherheit der Bäume zu gewährleisten.
Die Entscheidung einen Baum zu fällen ist keine leichte. Deshalb wird vor jeder Fällung sorgfältig abgewogen ob der Baum nicht durch andere Maßnahmen erhalten werden kann. Im ersten Schritt entscheiden die Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure vor Ort ob der Baum:
a) verkehrssicher ist
b) die Verkehrssicherheit durch Schnittmaßnahmen wiederhergestellt werden kann oder
c) der Baum gefällt werden muss.
Diese Vorschläge werden von den Mitarbeitern des Umwelt- und Tiefbauamts, die für die Unterhaltung des städtischen Grüns zuständig sind, nochmals überprüft und abgewogen. Wenn der Entschluss getroffen ist einen Baum zu fällen wird die Liste mit den geplanten Fällungen im Gemeinderat vorgestellt und bekannt gegeben. Erst nachdem alle Beteiligten das OK zur Fällung gegeben haben werden die Arbeiten beauftragt.
In Mühlacker gibt es derzeit keine Baumschutzsatzung, da die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vollzug nicht gegeben sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Mühlacker unter der Sitzungsvorlage Nummer 414/2018.
Eine Baumschutzsatzung oder auch Gehölzschutzsatzung kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden und legt die Voraussetzungen fest, unter denen Bäume gefällt werden dürfen. Meistens sind Bäume ab einem gewissen Stammdurchmesser automatisch geschützt und dürfen nicht ohne weiter Absprache gefällt werden. Ziel ist es, die für das Stadtklima wichtigen Altbäume zu schützen, die auf Grund ihrer Größe bereits einen positiven Effekt auf ihre Umgebung haben. Baumschutzsatzungen gelten für private und öffentliche Bäume außerhalb des Waldes.
Die oben genannten Vorkommnisse sind natürlichen Ursprungs und müssen nach vorherrschender Rechtsprechung hingenommen werden. So lange der Baum gesund ist und keine Gefahr für Menschen und Umwelt darstellt, wird er nicht gefällt. Das gleiche gilt für schlechten Satellitenempfang oder bei Vorliegen einer Pollenallergie. All diese Gründe sind keine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung nach § 906 und § 1004 BGB
Laub im Garten gilt im Herbst als ortsüblich und ist demnach hinzunehmen, dabei ist es nicht relevant von welchem Baum das Laub stammt. Es sind pflanzliche Einwirkungen, die auf Naturkräfte zurückzuführen sind.
In Mühlacker gilt außerdem die „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Juni 1989“ in der die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger übertragen wird. In dieser Satzung ist geregelt, dass Anlieger und Eigentümer verpflichtet sind, öffentliche Gehwege oder Straßen vor ihrem Haus in regelmäßigen Abständen zu säubern und bei Schnee und Glätte zu streuen.
Grundsätzlich kümmert sich das Umwelt- und Tiefbauamt der Stadt Mühlacker bzw. die vom Amt beauftragten Firmen um den städtischen Baumbestand. Wenn ihnen an einem städtischen Baum ein Missstand auffällt können Sie sich unter Angabe der Baumnummer (auf den Dreieckigen Plaketten am Baum) oder des Standorts gerne bei uns melden.
Während länger anhaltenden Trockenperioden oder während der heißen Sommermonate kann eine zusätzliche Bewässerung der Bäume sinnvoll sein. Gießen sie während der Trockenzeit einmal Wöchentlich das Baumbeet mit ca. 150 L sauberem Leitungswasser oder Regenwasser und sprechen Sie sich mit der Nachbarschaft ab damit die Bäume nicht doppelt gegossen werden. Das Gießen einer großen Wassermenge ist sinnvoller als z.B. mehrmals eine kleine Menge an den Baum zu gießen, so kann die Feuchtigkeit weiter ins Erdreich vordringen. Der Baum wird animiert in die Tiefe zu wachsen. Erst wenn die Baumwurzeln eine gewisse Tiefe erreicht haben kann sich der Baum langfristig selbst versorgen.
Sie helfen den Stadtbäumen nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch 'Bleibenlassen‘. Im Winter nicht mit Streusalz im direkten Baumumfeld streuen, beim Parken nicht auf die Baumscheibe stehen oder das Fahrrad nicht an Bäumen anbinden. Auch Hundeurin kann die Bäume langfristig schädigen.
Die Übernahme eine Baum- oder Grünflächenpatenschaft in Mühlacker ist Teil des integrierten Klimaschutzkonzepts. Die Maßnahmen wurden im Dezember 2023 beschlossen und sollen mittelfristig umgesetzt werden, sobald die Stabsstelle Klimaschutz erneut besetzt ist.
Darüber hinaus können Sie sich schon jetzt ehrenamtlich engagieren. Das Projekt „KlikKS – Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen und Klimaschutzpaten“ unterstützt engagierte Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von kleineren und größeren Klimaschutzprojekten vor Ort. Der Gesprächskreis „Kommunaler Klimaschutz“ trifft sich jeden zweiten Donnerstag im Monat in der Stadtbibliothek in Mühlacker. Von 17 – 18 Uhr können alle Bürgerinnen und Bürger ohne Voranmeldung teilnehmen und sich zum Thema Klimaschutz austauschen.
Auch die Ortsgruppen des BUND Regionalverbands Mühlacker, die Bürgerstiftung Mühlacker und andere ehrenamtliche Organisationen freuen sich jederzeit über helfende Hände bei der Umsetzung interessanter Projekte vor Ort. Einfach bei den Vereinen informieren und mitmachen, die Natur wird es Ihnen danken.