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Einzelhandel

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 das städtebauliche Konzept zur Entwicklung des Einzelhandels für die Stadt Mühlacker nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es wird bei der Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt.
Grund für die Fortschreibung des Gutachtens aus dem Jahr 2006 waren die Änderungen der Einzelhandelssituation.

Die Einzelhandelsnachfrage wurde aus der Einwohnerzahl und der Kaufkraft je Einwohner errechnet, daher wurde eine Aktualisierung der Einwohnerzahlen erforderlich. Bei der Fortschreibung des Gutachtens wurden deshalb aktualisierte Einwohnerzahlen angewendet.

Im Jahr 2013 zeichneten sich verkaufsflächenrelevante Entwicklungen an verschiedenen Einzelhandelsstandorten in der Stadt ab, die ebenfalls eine gutachterlichen Beurteilung nicht nur des jeweiligen Standorts, sondern auch ihrer Wechselwirkungen untereinander unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung in der Gesamtstadt erforderlich machten.

Um einen Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Bahnhofstraße als Haupteinkaufsstraße zu begegnen und einer städtebaulichen Fehlentwicklung gegenzusteuern, wurde das städtebauliche Entwicklungskonzept für den Einzelhandel mit definierten räumlichen Schwerpunkten für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung erarbeitet. Das Konzept wird als Planungsleitlinie bei der Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt.


Einzelhandelskonzept der Stadt Mühlacker (PDF)

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