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Kanufahren auf der Enz

Naturverträgliches Kanufahren auf der Enz bei Mühlacker


Sie betreiben Wassersport auf der Enz? Bitte vergessen Sie nicht: Die Enz mit ihren Wasserpflanzenteppichen, Kiesbänken und Flachwasserzonen sowie Uferzonen ist ein wichtiger Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und in ihrem gesamten Verlauf naturschutzrechtlich geschützt. Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll. Nur so kann das Bootsfahren auf der Enz bei Mühlacker auch in Zukunft möglich bleiben.

Bitte beachten Sie für die Planung Ihrer Kanutour die Hinweise zu gesperrten Bereichen, Ein- und Ausbootstellen und Zufahrtsregelungen.

Hinweise zum Bootfahren auf der Enz bei Mühlacker (PDF)

Kanu- und Bootswandern auf der Enz - Plan (PDF)

Der Landkreis Ludwigsburg hat eine Änderung der bisherigen Enz-Verordnung erlassen. Herr Landrat Allgaier hat die Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Enz im Landkreis Ludwigsburg am 22.8.2024 ausgefertigt. Die Verordnung wurde heute auf der Homepage des Landkreises verkündet und tritt am 30.8.2024 in Kraft.

Wichtig für die Bootsfahrer, die aus Mühlhausen kommen ist, dass der gesperrte Abschnitt in Roßwag bereits ab dem 1. März nicht mehr befahren werden darf.

Die Beschilderung an der Enz wird auch in Mühlacker (Turnhalle Mühlhausen, Festplatz Lomersheim, Enztalsporthalle) entsprechend angepasst.

Hier finden sich alle notwendigen Informationen: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/umwelt-technik-klimaschutz/umwelt-und-naturschutz/wasser-und-abwasser/bootsfahren-auf-der-enz/

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Umweltplanung
Frau Kusche
Zimmer 241
07041 876-255
akusche@stadt-muehlacker.de