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Förderung privater Maßnahmen

Förderkonditionen und Ansprechpartner

Sollte Ihr Gebäude in einem dieser Sanierungsgebiete der Stadt Mühlacker liegen, so haben Sie jetzt die Chance, Ihr Gebäude mit öffentlichen Zuschüssen zu modernisieren, um damit den Wert Ihres Gebäudes nachhaltig zu erhöhen.

Die Modernisierung Ihres Gebäudes sollte umfassend sein, d.h. es sollten mehrere der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden.

  • Neue Isolierglas- und Schallschutzfenster
  • Sanierung der Fassade
  • Wärmedämmung von Dach und Fassade
  • Einbau einer Zentralheizung
  • Neue Sanitäranlagen in Küche, Bad und WC
  • Verbesserung des Wohnungsgrundrisses
  • Ausbau des Dachgeschosses
  • Umnutzung leer stehender Gebäude
  • Abbruchmaßnahmen zur Vorbereitung des Neubaus oder der Entkernung

Die Stadt Mühlacker gewährt folgende Zuschüsse:

  • bis zu 30 % der förderfähigen Kosten für die Modernisierung, Instandsetzung oder Umnutzung von Gebäuden
  • bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Zuschuss um bis zu 10 % erhöht werden
  • bis zu 100 % der Rückbaukosten für den erforderlichen Abbruch von Gebäuden

Die Modernisierung Ihres Gebäudes hat viele Vorteile:

  • Finanzielle Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahme
  • Steuerliche Vorteile durch erhöhte Sonderabschreibungen
  • Kostenlose Fachberatung durch die Stadt und die KE
  • Nachhaltiger Werterhalt Ihres Eigentums
  • Niedrige Heizkosten durch Energieeinsparung
  • Verbesserung der Wohnqualität für Sie und die Mieter
  • Schaffung eines schöneren Wohnumfeldes im Gebiet

Der Förderungsablauf:

  • Sie vereinbaren mit dem Planungs- und Baurechtsamt einen Termin
  • Bei diesem vereinbarten Vorort-Termin werden die geplanten Maßnahmen abgestimmt
  • Daraufhin holen Sie Angebote von Handwerkern ein oder lassen sich von einem Architekten eine Kostenschätzung erstellen und geben diese an das Planungs- und Baurechtsamt weiter
  • Es wird eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Ihnen und der Stadt abgeschlossen
  • Nach Unterzeichnung der Vereinbarung können Sie mit der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen oder dem Abbruch beginnen
  • Während der Durchführung der Maßnahmen sind Teilzahlungen des Zuschusses möglich. Dafür ist die Vorlage der Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen erforderlich
  • Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Schlussabnahme und die restliche Auszahlung des Zuschusses
  • Ihre Modernisierungsvereinbarung und eine Bescheinigung der Stadt dienen zur Vorlage beim Finanzamt, wo Sie steuerliche Abschreibungen geltend machen können.

Ansprechpartner

Planungs- und Baurechtsamt
Postfach 1163
75417 Mühlacker

07041 876-253
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