AA

Städtische Grillplätze bei akuter Waldbrandgefahr gesperrt

07. Aug 2025

Ab sofort dürfen die Feuerstellen auf den städtisch eingerichteten Grillplätzen nur noch bei geeigneter Witterung genutzt werden.

Um für eine möglichst flexible Lösung zu sorgen, wird die Sperrung der Grillplätze an den Waldbrand-Gefahrenindex des Deutsches Wetterdienstes (DWD) verknüpft. Dieser kann tagesaktuell für die Mühlacker auf der Internetseite des DWD eingesehen werden.

Ab der Gefahrenstufe 4 (hoch) ist die Nutzung der städtische Grill- und Feuerstellen verboten, unterhalb dieser Stufe ist die Nutzung weiterhin möglich.

Die Sperrung dient dem vorbeugenden Brandschutz und dem Schutz der Bevölkerung. Auch die Nutzung selbstmitgebrachter Grills ist bei der Gefahrenstufe 4 (hoch) untersagt. 

Bereits ein kleiner Funke – etwa durch glimmende Grillkohle oder eine achtlos weggeworfene Zigarette – kann ausreichen, um in trockener Vegetation einen großflächigen Brand auszulösen. Die Gefahr für Menschen, Tiere und Sachwerte ist erheblich. Bei entsprechender Wetterlage mit hohen Temperaturen, Wind und ausbleibendem Niederschlag begünstigt die Grillplatznutzung eine rasche Ausbreitung von Bränden. 

Wir weisen außerdem darauf hin, dass bei Gefahrenstufe 4 (hoch) verstärkte Kontrollen durch Mitarbeitende des Ordnungsamts erfolgen werden. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern geahndet werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um verantwortungsbewusstes Verhalten. Bitte helfen Sie mit, Brände zu vermeiden – durch umsichtiges Handeln schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch unsere Stadt und ihre Natur.