AA

Antwortbrief zu Unterbringungskosten Geflüchteter.

27. Mär 2025

Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg hat der Stadt Mühlacker auf das Antragsschreiben im Dezember 2024 geantwortet.

Am 9. Dezember 2024 hatte sich Oberbürgermeister Frank Schneider in einem offenen Brief an das Land Baden-Württemberg sowie an die Bundesregierung gewandt und eine vollständige Kostenübernahme für die Anschlussunterbringung Geflüchteter gefordert. Der Brief war die Folge eines entsprechenden einstimmig gefassten Beschlusses des städtischen Gemeinderates.

In seinem Brief wies Schneider auf die erhebliche finanzielle und personelle Mehrbelastung der Kommunen durch die politisch auferlegte Anschlussunterbringung der Geflüchteten hin sowie auf die hierdurch zunehmende Erschwernis bei der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben und der Daseinsvorsorge für die eigene Bevölkerung. Aufgrund des mangelnden finanziellen Spielraums sei zudem das durch die baden-württembergische Verfassung garantierte Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinden faktisch nicht mehr gegeben. Ein finanzieller Ausgleich durch Bund oder Land sei daher dringend notwendig.

Mitte März 2025 erreichte die Stadtverwaltung Mühlacker nun ein Antwortschreiben, verfasst durch Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg. Gentges versicherte, sich über die großen Herausforderungen der Gemeinden im Klaren zu sein und Verständnis für die daraus resultierenden, zunehmenden Problemanzeigen und Hilfegesuche zu haben. Dennoch sei die Anschlussunterbringung von Geflüchteten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes (FlüAG) klar als Pflichtaufgabe der Gemeinden geregelt und sei von diesen eigenverantwortlich sicherzustellen. Erstattungen hierfür sind nach dem FlüAG nicht vorgesehen. Entsprechend sei auch der von der Stadt Mühlacker geforderte hundertprozentige Kostenausgleich von Seiten des Landes nicht zu leisten.

Dennoch beteilige sich das Land bereits an den kommunalen Kosten der Unterbringung, unter anderem durch entsprechende Förderprogramme für Integrationsmanagement und Wohnraumschaffung. Des Weiteren habe das Land in der Vergangenheit eingehende Bundesmittel für Geflüchtete nahezu vollständig an die Kommunen weitergereicht. Zur Verstetigung dieser Unterstützung sei zudem seit 2025 ein neu geschaffener Sonderlastenausgleich im kommunalen Finanzausgleich eingeführt worden. Dieser sieht eine einmalige Pauschale pro Asylerstantragsstellung in Höhe von 3.750 Euro, mindestens aber eine jährliche Unterstützung von 65 Millionen Euro vor. Diese Zuweisungen würden dann im Verhältnis der Bevölkerungszahlen an die Stadt- und Landkreise beziehungsweise zu einem Drittel an die kreisangehörigen Gemeinden verteilt.

Eine Lösung der kommunalen Notsituation sieht die Ministerin abschließend indes nur in einer generellen Reduzierung der Migration in Baden-Württemberg. Dies könne jedoch nur auf Ebene des Bundes und der Europäischen Union, nicht von Seiten des Landes, bewerkstelligt werden.

Der vollständige Brief von Oberbürgermeister Frank Schneider sowie das Antwortschreiben von Ministerin Marion Gentges sind hier als PDF einsehbar: